Snus - Gesetze und Steuern
Tabakgesetz in Kürze
Das schwedische Tabakgesetz regelt:
- die Produktkontrolle von Tabakerzeugnissen
- die Vermarktung von Tabak
- die Ein- und Ausfuhr von Tabak
- Nichtraucher-Bereiche
- eine rauchfreie Arbeitsumgebung
- Gesundheitswarnungen und Inhaltsstoffdeklarationen auf Tabakverpackungen
Die Überwachung der Einhaltung des Tabakgesetzes erfolgt unter anderem durch die Kommunen, die ihrerseits unter der Aufsicht der Provinzialregierung stehen. Auch die schwedische Verbraucherschutzbehörde und die schwedische Arbeitsschutzbehörde sind mit der Kontrolle von Teilen des Tabakgesetzes betraut.
Folgende Vorschriften des Tabakgesetzes sind für unseren Bereich am wichtigsten:
Informationen auf Tabakverpackungen
Alle Verpackungen von Tabakerzeugnissen müssen in eingängiger Sprache verfasste Gesundheitswarnungen enthalten. Die Regierung bestimmt auf Grundlage der EU-Tabakerzeugnisrichtlinie die Gestaltung der Warnhinweise. Tabakverpackungen müssen auch Informationen darüber enthalten, wo und wann das Produkt hergestellt wurde. Bezeichnungen wie „light“ und „mild“ sind verboten, weil sie den Eindruck erwecken können, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich ist als andere, und dass der Nikotingehalt aus demselben Grund nicht anzugeben ist.
Produktkontrolle
Hersteller oder Importeure von Tabakerzeugnissen müssen der schwedischen Gesundheitsbehörde melden, welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sind.
Altersgrenze und Vorschriften für den Tabakhandel
Tabakerzeugnisse dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, und der Verkäufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Kunde nicht zu jung ist. Es ist verboten, Zigaretten/Snus stück- bzw. portionsweise zu verkaufen und für den Verkauf von Tabakerzeugnissen wird vom Gewerbetreibenden eine vorherige behördliche Anmeldung verlangt. Hersteller und Importeure müssen neue Tabakerzeugnisse vor der Inverkehrbringung bei der schwedischen Gesundheitsbehörde anmelden.
Vermarktung/Werbung
In Schweden ist Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie in Außenwerbung u. a. verboten. Als Verbraucherwerbung ist nur der Verkauf selbst sowie Werbung in den Verkaufsräumen von Geschäften gestattet, in denen Tabakerzeugnisse verkauft werden. Doch auch diese Werbung ist reglementiert und darf weder zum Tabakkonsum auffordern noch aufdringlich sein. Auch indirekte Tabakwerbung ist verboten. Das heißt, es ist nicht erlaubt, Tabakmarken mit Produkten anderer Art zu kombinieren und im Gegenzug für diese zu werben. Tabakhersteller und Importeure dürfen ihre Produkte auch nicht auf Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Galas und so weiter durch Sponsoring vermarkten.
Tabaksteuer
In Schweden wird auf die meisten Tabakerzeugnisse eine hohe Steuer erhoben, die jedes Jahr steigt. Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak unterliegen den EU-Vorschriften, während Snus und Kautabak auf nationaler Ebene geregelt sind.
So hoch war die Steuer 2018:
Zigaretten: 1,54 SEK pro Stück und 1 Prozent vom Einzelhandelspreis. Bei einer Länge von mehr als 8 cm wird eine Zigarette als zwei Zigaretten besteuert.
Zigarren und Zigarillos: 1,36 SEK pro Stück Rauchtabak: 1.884 SEK pro Kilogramm
Snus: 442 SEK pro Kilogramm Kautabak: 487 SEK pro Kilogramm
Einige konkrete Beispiele für die Besteuerung von Snus pro Dose:
Grov Portionssnus (24 g) (Grober Portionssnus) Preis bei Snusbolaget.se: 46 SEK/Dose Steuer: 451 x 0,024 = 10,82 SEK / Dose (23,5 %)
Ettan Lös (42 g) Preis bei Snusbolaget.se: 59 SEK / Dose Steuer: 451 x 0,042 = 18,94 SEK / Dose (32 %)
Göteborgs Rapé One White Portionssnus (17,6 g) Preis bei Snusbolaget.se: 32 SEK / Dose Steuer: 451 x 0,017 = 7,66 SEK / Dose (24 %)
Granit Original White Portion Large (17,6 g) Preis bei Snusbolaget.se: 25 SEK / Dose Steuer: 451 x 0,017 = 7,66 SEK / Dose (30 %)
Gesetzesentwürfe
Swedish Match vor dem Europäischen Gerichtshof zur Inverkehrbringung von Snus in der EU
Außer in Schweden besteht in anderen EU-Ländern seit langem ein Verkaufsverbot für Snus. Swedish Match hat die Angelegenheit nun vor dem Europäischen Gerichtshof gebracht, um eine Aufhebung des Verbots zu erwirken und den Export von Snus zu ermöglichen. Momentan scheinen die Chancen für eine Aufhebung des Verbots zwar minimal zu sein, doch wird eine endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Sommer 2018 erwartet.
Eine ungewisse Zukunft für Snus zum Selbermachen
Prillan, ein großer Anbieter von Snus-Kits zum Selbermachen, befindet sich im Streit mit der schwedischen Zollbehörde, Tullverket, und riskiert enorme Steuerbelastungen. Bei einer Überprüfung in der Tschechischen Republik stellte sich heraus, dass der in den Produkten verwendete Tabak rauchbar ist. Der schwedische Zoll argumentiert daher, dass der Snus von Prillan als Rauchtabak (1884 SEK/kg) statt als Rohtabak (0 SEK) zu besteuern ist, wie es heute der Fall ist. Im September 2017 gewann Prillan vor dem Verwaltungsgericht, aber Tullverket legte Berufung gegen das Urteil ein und im Juni 2018 verlor Prillan vor dem Berufungsgericht. Der letztendliche Ausgang bleibt abzuwarten, aber wenn Prillan verliert, wird das enorme Steuerauswirkungen sowohl auf Prillan selbst als auch auf Snus-Kits im Allgemeinen haben.
Neuer Gesetzentwurf bedroht Online-Verkauf
Die Regierung hat einen neuen Gesetzesvorschlag gegen das Rauchen vorgelegt, der jedoch auch Vorschriften gegen Snus enthält. Hier sind einige Punkte aus dem 358-seitigen Gesetzentwurf, der den Vertrieb von Snus übers Internet bedroht. Snusdosen dürfen nicht im Internet gezeigt werden, sondern nur in physischen Geschäften. Die Regierung will zwischen physischen Tabakläden und Snus-Onlinehops unterscheiden. Die Informationen in Online-Shops werden stark zensiert. Das Abbilden und Vermarkten von E-Zigaretten im Internet wird gestattet sein, während dies für schwedischen Snus nicht zutrifft.