Kautabak Verbot? Chew Bags & Kautabak sind nicht verboten
Es wird immer schwieriger, Kautabak und sogenannte “Chewing Bags” in Deutschland zu kaufen. Viele Händler haben aufgehört, diese in ihrem Sortiment anzubieten. Dies liegt nicht an mangelnder Nachfrage, sondern an der Sorge, dass die betroffenen Produkte illegal sind oder bald illegal werden. Dies ist unglücklich, da dadurch den deutschen Verbrauchern eine weniger schädliche Alternative zum Rauchen genommen wird. Und das ist völlig unnötig. Denn dies basiert gelinde gesagt auf einer fragwürdigen Auslegung sowohl der deutschen als auch der europäischen Gesetzgebung.
Kautabak hat in Deutschland wie in vielen anderen europäischen Ländern eine lange Geschichte. Es wird seit Hunderten von Jahren ohne Unterbrechung verkauft. Die Debatte über das Kauen von Tabak kam wirklich erst zustande, nachdem das deutsche Bundesland Bayern beschlossen hatte, “Thunder Frosted Chewing Tobacco” zu verbieten. Die bayerischen Gesundheitsbehörden sagten, diese Produkte sollten als Snus angesehen werden, und damit als illegal in der EU, anstatt als Kautabak, der erlaubt ist.
Chewing Bags sind Produkte, die wie Portionssnus in Beutelchen verpackt sind, aber im Gegensatz zu Snus nicht gemahlenen Tabak enthalten, sondern geschnittenen Tabak, genau wie Kautabak. Man kaut, wie der Name schon sagt, Tabak und nicht Snus.
Die Entscheidung, diese beiden Kautabakarten zu verbieten, wurde daher vom Importeur beim bayerischen Verwaltungsgericht angefochten, das seinerseits das EU-Gericht um Hilfe bei der Auslegung der EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich bat. Und das EU-Gericht entschied, dass ein Produkt als Kautabak betrachtet werden sollte, wenn es gekaut werden muss und nicht in erster Linie zum Saugen gedacht ist. Dies bedeutete, dass das bayerische Gericht bei “Thunder Frosted Chewing Tobacco” dies so auslegte, dass dies nicht der Fall ist und daher ein Verbot für begründet ansieht.
Dies hat viele Händler zu der Annahme veranlasst, dass das Kauen von Tabak und Chew Bags in Deutschland illegal sind. Aber trifft dies zu? Ist es wirklich so, wie viele aktuell den Europäischen Gerichtshof und das bayerische Verwaltungsgericht interpretieren?
Nein, das ist es wirklich nicht. Lassen Sie mich fünf Gründe dazu nennen:
1. Die Auslegung des EU-Gerichts sagt nichts darüber aus, ob einzelne Produkte erlaubt sind oder nicht. Der Gerichtshof weist ausdrücklich darauf hin und erinnert daran, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, auf der Grundlage der von dem Gerichtshof angenommenen Definition zu entscheiden. Der Europäische Gerichtshof hat also kein einziges Produkt verboten.
2. Es gibt eine große Auswahl an Kautabak und Chew Bags, die alle sehr unterschiedlich sind. Davon hat das bayerische Gericht nur erklärt, es sei richtig, EIN einzelnes Produkt zu verbieten. Keine anderen Produkte als “Thunder Frosted Chewing Tobacco” sind bisher legal getestet worden und sind daher auch nicht verboten, noch nicht einmal in Bayern.
3. Darüber hinaus sagt der Europäische Gerichtshof, dass das Kauen von Tabak legal ist. Und dann versuchen sie zu definieren, was Kautabak ist. Die Definition ist jedoch nicht klar, so dass verschiedene Mitgliedstaaten und Gerichte ausreichend Raum haben, ihre eigenen Bewertungen vorzunehmen. Und vielleicht sogar unterschiedliche Bewertungen des gleichen Produkts vornehmen. Daher sind weder Kautabak noch Chew Bags nach der Auslegung des EU-Gerichts in Bayern, in Deutschland oder im Rest der EU verboten.
4. Deutschland besteht aus 16 Bundesländern und was das bayerische Gericht entschieden hat, gilt nur für Bayern. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht entscheidet darüber, ob dieses eine Produkt in Deutschland verboten werden könnte. Andere Bundesländer können noch zu völlig anderen Schlussfolgerungen kommen.
5. Eine ganze Produktkategorie kann nur deutschlandweit verboten werden, wenn die deutsche Tabakgesetzgebung geändert wird. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass dies geplant wird. Und es gibt in Deutschland keinerlei politisches Engagement, Kautabak oder Chew Bags zu verbieten.
Die große Bedrohung für das Kauen von Tabak und Chewing Bags in Deutschland ist daher kaum das jüngste Rechtsverfahren. In Deutschland herrscht unter nervösen Händlern rechtliche Unwissenheit. Wer weniger schädliche Alternativen zum Rauchen wie Kautabak und Chewing Bags unterstützen möchte, sollte daher weiterhin seine Tabakhändler nach den Produkten fragen und sie daran erinnern, dass diese in Deutschland eigentlich nicht illegal sind! Bis dahin können Sie Chewing Bags bei uns kaufen!
Immer auf Ihrer Seite!
Markus Lindblad
Head of External Affairs Northerner